AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Satelio Television Namibia (Pty) Ltd.,Sipres Strasse 10 Suiderhof, Windhoek, Namibia (nachfolgend "DTK" genannt) für ihr TV Angebot "Satelio".
1. Vertragsgegenstand
1.1 Satelio ist ein überwiegend deutschsprachiges TV Bouquet, welches von DTK über Satellit ausgestrahlt und zum Empfang als kostenpflichtiges Abonnement bereitgehalten wird. Der Empfang des Angebotes setzt eine für Satelio geeignete und für Satelio zertifizierte Satelliten Set-Top-Box ("Set-Top-Box") oder ein Common Interface Modul ("CIM") von DTK sowie einen gültigen Abonnement-Vertrag für Satelio zwischen DTK und dem Abonnenten ("Abonnent") voraus.
1.2 DTK steht es jederzeit frei, Anpassungen und Zusammensetzung der in Satelio enthaltenen Fernsehkanäle ("Kanäle") vorzunehmen und insbesondere Kanäle hinzuzufügen, aus dem Angebot zu streichen oder die Übertragungszeiten einzelner Kanäle zu ändern. DTK behält sich insbesondere aus lizenz- und urheberrechtlichen Gründen zudem das Recht vor, einzelne Kanäle auch nur zeitweise anzupassen und insbesondere auch einzelne Sendungen nicht zur Verfügung zu stellen.
1.3 Für den Inhalt der Kanäle ist allein der jeweilige Rundfunkveranstalter verantwortlich, DTK hat keinen Einfluss auf die redaktionelle Gestaltung der Fernsehinhalte.
1.4 Es obliegt allein dem Abonnenten, eine für den Empfang von Satelio digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage und ein Endgerät (TV, Bildschirm etc.) bereitzustellen. Die damit verbundenen Kosten sind allein vom Abonnenten zu tragen.
2. Angebot, Vertragsschluss
Die Webseiten und Anzeigen sowie Werbematerialien jeder Art von DTK stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Abonnentenvertrages ab. Nach Aufgabe einer Bestellung über das Webangebot von Satelio versendet DTK eine Mitteilung, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung), aber noch nicht zum Vertragsschluss führt. Der Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass DTK die Bestellung entweder ausdrücklich annimmt oder der Bestellung durch Freischaltung von Satelio tatsächlich entspricht.
3. Set-Top-Box / Common Interface Modul / Lieferung in das Ausland
3.1 DTK stellt dem Abonnenten für die Dauer des Vertrages entweder eine kostenpflichtige Set-Top-Box oder ein CIM zur Verfügung. Die Freischaltung von Satelio erfolgt ausschließlich über ein Zugangskontrollsystem unter Verwendung der Kodierung, die bereits in der Set-Top-Box bzw. dem CIM implementiert ist. Die Zusendung einer separaten Smartcard erfolgt nicht.
3.2 Die Auswahl der Set-Top-Box wird von DTK bestimmt, ein Anspruch auf ein bestimmtes Gerät besteht nicht.
3.3 Jede Modifikation oder Manipulation der Set-Top-Box oder des CIM einschließlich der hierzu verwendeten Software durch den Abonnenten ist unzulässig.
3.4 Soweit DTK dem Abonnenten eine Set-Top-Box bzw. ein CIM und oder andere Waren und Dienstleistungen zur Verfügung stellt oder verkauft, erfolgt die Versendung grundsätzlich aus Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Zoll- oder Einfuhrgebühren sowie Steuern oder sonstige Kosten oder Gebühren für Lieferungen in das Ausland trägt allein der Abonnent.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Abonnementvertrag berechtigt den Abonnenten ausschließlich zur privaten Nutzung von Satelio, bzw. in autorisierten Gästehäusern und Hotels.
4.2 Es ist dem Abonnenten nicht gestattet, Satelio bzw. die darin enthaltenen Kanäle oder andere bereitgestellte Inhalte öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen (z.B. durch Upload in Internetdienste, Netzwerke oder Streaming etc.).
4.3 Der Empfang von Satelio ist dem Abonnenten nur an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse und nur in dem Haushalt gestattet, auf den das Abonnement angemeldet ist. DTK gewährleistet den Empfang insbesondere nicht im Falle eines Umzuges in ein anderes als bei Vertragsschluss genanntes Land.
4.4 Der Abonnent ist nicht berechtigt, die Set-Top-Box bzw. das CIM Dritten zu überlassen.
4.5 Der Abonnent ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten und insbesondere sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu der persönlichen Jugendschutz-PIN des Abonnenten erhalten. Der Abonnent ist verpflichtet, die PIN geheim zu halten und sicher zu verwahren.
4.6 Nach Vertragsabschluss eintretende Änderungen der Vertragsdaten (insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) sind DTK unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung hat der Abonnent DTK hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unaufgefordert eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen.
4.7 Der Abonnement ist verpflichtet, DTK den Verlust oder Beschädigungen einer von DTK überlassenen Set-Top-Box bzw. CIM unverzüglich mitzuteilen.
5. Vergütung und Verzug
5.1 Der Abonnementpreis ist grundsätzlich monatlich und im Voraus zu bezahlen. Die Zahlungen können ausschließlich per Lastschrift oder Kreditkarte erfolgen. Eine gesonderte Rechnungslegung erfolgt nicht bzw. ausschließlich elektronisch.
5.2 Soweit die vom Abonnent gewählte Zahlungsweise trotz vertragsgemäßer Durchführung nicht durchführbar ist, insbesondere weil eine Abbuchung vom Konto mangels Deckung oder wegen Angabe falscher Daten nicht möglich ist, hat der Abonnent DTK oder dem von DTK mit der Abwicklung beauftragten Dritten die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. Zurückgebuchte Lastschriften oder Charge-Back bei Kreditkarten werden pauschal mit 7,50 EUR veranschlagt, Mahngebühren fallen pro Mahnung in Höhe von 5 EUR an. Dem Abonnent bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist
5.3 Ist der Abonnent mit einer Zahlung nicht nur unwesentlich in Verzug, ist DTK berechtigt, die Empfangsmöglichkeit für Satelio bis zur vollständigen Nacherfüllung einzustellen und insbesondere das vom Abonnent genutzte Empfangsgerät (auch zweitweise) zu deaktivieren.
5.4 Für Abonnements, die vor dem 15. eines Monats aktiviert wurden, wird die volle monatliche Gebühr erhoben. Zeitlich später geschlossene Abonnements werden anteilig berechnet.
5.5 Einmalige von DTK erbrachte oder (Einzel-)Leistungen werden sofort zur Zahlung fällig und können per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt werden.
5.6 Kommt der Abonnent mit der Zahlung eines fälligen Entgeltes länger als 3 Wochen in Verzug, so ist DTK berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und insbesondere das Endgerät zu deaktivieren. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt vorbehalten.
5.7 DTK kann die vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die extern verursachten Kosten (insbesondere Kosten für Urheberrechts- und Leistungsschutzrechte im Zusammenhang mit Verwertungsgesellschaften, Kosten für den technischen Betrieb der Satellitenübertragung und der Zuführung der Kanäle) für die Bereitstellung von Satelio erhöhen. Die Preisanpassung darf nur bis zum Umfang der Kostenerhöhung und entsprechend dem Anteil des erhöhten Kostenelements an den Gesamtkosten erfolgen; sie ist nur zulässig, wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von DTK nicht veranlasst wurden. Eine Erhöhung wird dem Abonnenten mindestens 6 Wochen im Voraus mitgeteilt. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10 Prozent oder mehr des ursprünglichen Abonnementbeitrages ausmachen. Die Kündigung muss DTK spätestens bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt.
6. Vertragslaufzeit / Kündigung
6.1 Jedes Abonnement von Satelio hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Es verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn es nicht mit einer Frist von 30 Tagen bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich entweder von DTK oder dem Abonnent gekündigt wird.
6.2 Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung von Satelio.
6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Leistungsstörung
Der Abonnent ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall die Vergütung entsprechend der Dauer und Schwere der Störung anteilig zu mindern, soweit der Abonnent den Ausfall nicht selbst zu vertreten hat. Eine solche Minderung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zur Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig in diesem Sinne gelten Unterbrechungen, die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als 60 Stunden je einzelnem Kanal ausmachen.
8. Haftung
8.1 DTK haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Dasselbe gilt für den Fall einer schriftlich übernommenen Garantie über die Beschaffenheit der Sache, für den Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, sowie für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 Im Übrigen haftet DTK nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn schuldhaft eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von zwölf Monaten nach Lieferung.
8.3 Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
8.4 Soweit eine Haftung von DTK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.5 Kündigt DTK das Abonnement nach entsprechender Abmahnung im Fall einer Leistungspflichtverletzungen des Abonnenten, ist der Abonnent zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe der Abonnementbeiträge für die vertragliche Restlaufzeit abzüglich einer fünfprozentigen Abzinsung verpflichtet. Den Parteien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
9. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Es werden nur die für die Abwicklung des Abonnements erforderlichen Daten gespeichert.
10. Übertragung an Dritte
10.1 Der Abonnent darf seine Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag nicht ohne Genehmigung von DTK an Dritte übertragen.
10.2 DTK darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen, wenn die Vertragserfüllung hierdurch nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird und keine überwiegenden berechtigten Interessen des Abonnenten entgegenstehen. DTK ist insbesondere berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu beauftragen.
11. Sonstiges
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand für Vollkaufleute sowie Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Europäischen Union haben bzw. die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb dieser Länder verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist München.
11.3 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
11.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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